Meisterbrief: Ja oder Nein?

 



In der Regel kann sich ein Handwerker nur selbständig machen, wenn er einen Meisterbrief besitzt. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten sich eine Existenz aufzubauen.

Regeln:

Ausnahmen: Auskunft gibt, wenn Sie sich selbständig machen wollen,  in jedem Fall die dem Gewerbe zugehörige Handwerkskammer

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Ständige „grüne" Kampagne gegen den Meisterbrief

Gleichzeitig hörten die Angriffe insbesondere der grünen Bundestagsfraktion auf den Meisterbrief im deutschen Handwerk nicht auf. Der Meisterbrief sei das wichtigste Qualifizierungsinstrument für den gewerblich/technischen Sektor der Wirtschaft in Deutschland. Ohne den Meisterbrief werde die Ausbildungsleistung des Handwerks als der Grundlage des dualen Systems der beruflichen Bildung in Deutschland gefährdet. Die Meister in Deutschland seien nicht nur die wichtigste Grundlage für die Qualität der Arbeit „Made in Germany", sondern auch ein so positiver Standortfaktor, dass er geschaffen werden müsste, wenn er nicht schon existierte.

Diesen Herausforderungen solle das Handwerk mit Selbstbewusstsein begegnen. Der „vergessene Riese der deutschen Volkswirtschaft" werde in die Offensive gehen und zu neuen Kommunikationsstrategien im Medienzeitalter finden müssen. Wenn z. B. in Hagen das Handwerk der stärkste Arbeitgeber und Ausbilder sei, dann müsse das Handwerk selbst dafür sorgen, dass es auch entsprechend wahrgenommen und – vor allen Dingen – von der Politik entsprechend behandelt werde. Die Aktion „Handwerk zeigt Flagge" solle hierzu beitragen.

 

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Statement zur Gefahr für den Meisterbrief

Die Meister in Nordrhein-Westfalen, die Meister in Deutschland haben in den jüngst zurückliegenden Jahren in der Krise des Arbeitsmarktes und in der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ihre staatspolitische Pflicht und Schuldigkeit wahrlich erfüllt. Die Politik lässt keine Sonntagsrede verstreichen, ohne dies zu betonen.

Wir stellen fast 40 Prozent aller Lehrstellen in Deutschland zur Verfügung. Selbst auf diesem hohen Sockel haben wir im letzten Jahr noch zugelegt. Wenn Deutschland unter den großen EU-Ländern die niedrigste Jugendarbeitslosenquote hat, dann ist das zu einem guten Stück die Leistung der Meister. Wir sind mit einem Anteil von knapp 20 Prozent an den Arbeitsplätzen zum größten Arbeitgeber in Deutschland noch vor der Industrie aufgestiegen. Die Meister haben damit große Verdienste in der positiven Bewältigung des Strukturwandels.

Der Gedanke, dass zwischen unserem wichtigsten strukturbildenden Merkmal - dem Meisterbrief als Voraussetzung für die selbständige Ausübung eines Vollhandwerks - und unserer Leistungsfähigkeit bei Arbeitsplätzen und Lehrstellen ein sachlicher Zusammenhang bestehen muss, müsste eigentlich auf der Hand liegen. Er scheint aber dennoch in manchem Kopf keinen Platz finden zu können.

Durch die intensive Unternehmerqualifizierung in der Meisterausbildung haben wir in Deutschland im Vergleich zu den anderen EU-Mitgliedsländern größere mittelständische Betriebe, die auch bei anspruchsvollen und komplexen Arbeiten gegenüber Großunternehmen absolut wettbewerbsfähig sind. Unsere Betriebe haben zudem eine erheblich höhere Bestandsfestigkeit als Unternehmen, die durch Personen gegründet worden sind, die nicht über unsere Qualifikationen verfügt haben. Die Überlebenswahrscheinlichkeit handwerklicher Neugründungen liegt erheblich über derjenigen der Unternehmensgründungen insgesamt.

Eine gewisse Mindestbetriebsgröße und eine gewisse Festigkeit im Bestand sind aber die unabdingbaren Voraussetzungen, dass das Handwerk seine Rolle auf dem Arbeitsmarkt und in der Ausbildung spielen kann. Ohne Meister geht das nicht, das muss sich jeder Politiker ins Stammbuch schreiben lassen.

Man sagt ja vielen unserer Politiker ein Elefantengedächtnis nach, wenn es um Angelegenheiten des persönlichen Machterhalts geht. Es wäre ihnen und uns zu wünschen, dass ihr Vermögen, sich an die zu erinnern, die in arbeitsmarktpolitischen Krisensituationen die Kastanien aus dem Feuer geholt haben und wohl auch in Zukunft holen sollen, genauso ausgeprägt wäre. Stattdessen ist Undank der Welt Lohn und wenn der Mohr seine Schuldigkeit getan hat, dann kann er gehen.

Seit Gründung der neuen Bundesregierung müssen wir uns mit der Koalitionsvereinbarung auseinander setzen. Nach dieser Vereinbarung soll die Möglichkeit, den Meisterbrief berufsbegleitend zu erwerben, stark ausgedehnt werden. Wir verfügen bekanntlich schon immer über die Möglichkeit, junge Handwerksunternehmer mit befristeten Ausnahme Genehmigungen in die Handwerksrollen einzutragen. Darum kann es also nicht gehen. Es ist vielmehr zu befürchten, dass diese Fristen so ausgedehnt werden sollen, dass die Meisterprüfung nach Ablauf dieser Fristen schon wieder eine unzumutbare Härte darstellt oder aber die Ausnahmegenehmigungsgründe würden stark über die gegenwärtige Rechtssituation hinaus ausgedehnt. In Tat und Wahrheit käme dadurch der Meisterbrief in beiden Fällen auf die schräge Ebene. Diese Diskussion ist leider gegenwärtig noch in keiner Weise ausgestanden. Sobald das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlordnung der Handwerkskammern (die sogenannte Anlage C der Handwerksordnung) vorliegt - und dieses Urteil erwarten wir für die nächsten Wochen - dann könnten die Koalitionsfraktionen in dieser Sache tätig werden. Höchste Aufmerksamkeit ist also geboten.

Gerade jüngst, Ende des letzten Jahres, mussten wir erleben, dass der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen hat, der Trockenbau sei kein Handwerk und selbst der Verankerung bestimmter Teile des Trockenbaus in der Anlage B der Handwerksordnung eine Absage erteilt hat. Dies ist um so unverständlicher, als im Bereich des Trockenbaus nach Angaben des ZDH mehr als 60.000 Unternehmer des Bauhandwerks arbeiten. Schwerpunktmäßig sind dabei die Gewerke Zimmerer, Stuckateure und Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer mit einem Anteil trockenbaulicher Arbeiten an den Gesamtarbeiten zwischen 25 bis 60 Prozent betroffen. Der Gesamtumsatz aus dem Trockenbau beläuft sich auf ca. 15 Milliarden DM. Dass an die Trockenbauweise dieselben Anforderungen an Brandsicherheit, Brandschutz, Schallschutz, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz, Frosttauglichkeit und Statik zu stellen sind, wie an die herkömmliche Bauweise, brauche ich in diesem Kreis nicht besonders zu betonen. Auch alle unsere Arbeitnehmer-Vizepräsidenten aus den nordrhein-westfälischen Handwerkskammern stehen in ihrer Sorge über diese Entwicklung vollständig auf unserer Seite. Trotzdem hat man unsere Auffassungen bisher ignoriert.

Drittens schließlich wird von interessierter Seite ein Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofes aus dem letzten Jahr zum Aufhänger genommen, um die ausgestanden geglaubte Diskussion um die sogenannte Inländerdiskriminierung in Deutschland wieder aufleben zu lassen. Damit ist gemeint, dass es einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz unseres Grundgesetzes sein könnte, wenn EU-Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen ohne Meisterbrief in die Handwerksrolle eingetragen werden können, Inländer aber nicht. Man wird sehr sorgfältig beobachten müssen, welche Weiterungen diese Diskussion noch nehmen wird.

Damit sind schon wieder an drei unterschiedlichen Stellen Brandherde entstanden, um die wir uns zu kümmern haben. Allerdings - und dies ist der Gedanke, für den ich bei Ihnen werben möchte - dürfen wir nicht länger fortfahren, dann, wenn es irgendwo brennt, das Feuer zu bekämpfen; wir müssen vielmehr eine vorausschauende, vorbeugende und durchschlagende Öffentlichkeitspolitik entwickeln, die das Entstehen solcher großer und kleiner Feuer erschwert.

Was wir brauchen ist eine Pro-Meister-Kampagne in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus, mit der wir nicht etwa uns selbst von der Bedeutung der Meister für das Gemeinwohl überzeugen wollen, sondern in die breite Öffentlichkeit hineinwirken müssen. Wir müssen aus der defensiven Ecke heraus und uns der Diskussion offensiv stellen. Wir müssen die positiven Leistungen der Meister unter dem Scheffel hervorholen und der Öffentlichkeit bekannt machen. Tu Gutes und rede darüber, muss die Devise sein.

Den Zusammenhang zwischen Meisterbrief und arbeitsmarktpolitischer Leistungsfähigkeit habe ich bereits erwähnt. Ich nenne weiter, dass meisterliche Leistungen für Qualität und Verlässlichkeit stehen und damit im besten Sinne Verbraucherschutz darstellen. Außerdem ersetzt der Meisterbrief eine Unzahl von bürokratischen Regeln, die ansonsten im Bereich der Produkt- und Dienstleistungshaftung, bei den Gewährleistungspflichten, bei anderen Vorschriften und Normen über Produkte notwendig wären. Er ist also Deregulierung im besten Sinne des Wortes. Der Meisterbrief ist schließlich - und das nicht zuletzt - das "Diplom" für die nicht-akademischen Bevölkerungsteile in Deutschland und damit einer der stärksten Motivatoren für Weiterbildungsanstrengungen nach der beruflichen Erstausbildung. Wer ihn abschaffen oder entwerten will, wird breite Bevölkerungskreise in Deutschland am wirtschaftlichen und sozialen Aufstieg hindern.

Worauf es mir ankommt ist, dass es vergebens ist, auf Belohnungen von Seiten der Politik für unsere positive gesellschaftliche Rolle zu vertrauen; was wir tun müssen, ist das, was Meister immer tun: Sich selber beim Schopf packen und die eigenen Angelegenheiten in die eigenen Hände zu nehmen.


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MeisterbriefIst der Große Befähigungsnachweis noch zeitgemäß ? Kritiker sehen in ihm im Zuge der EU-Harmonisierung einen Wettbewerbsnachteil und fordern seine Reform.

 Margaretha Wolf, Abgeordnete der Grünen im deutschen Bundestag, gilt als eine Querdenkerin. Die 43-jährige Volkswirtin ging vor einiger Zeit mit der Idee an die Öffentlichkeit, den Meisterbrief zu einem „freiwilligen Gütesiegel“ machen zu wollen. Dieses Modell – ähnliches gibt es etwa in Frankreich – wurde zwar inzwischen wieder ad acta gelegt, sorgte aber für Aufsehen. Mit ihrer Ernennung zur Parlamentarischen Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium dieser Tage könnte bald erneut über die Reform des „Großen Befähigungsnachweises“ verhandelt werden. Einiges spricht dafür: Die rot-grüne Koalition – auch wenn sie bisher nicht am Meisterbrief rütteln will – hat sich zum Ziel gesetzt, die „Erneuerungskraft im Handwerk“ zu stärken und durch weitere Ausnahmebewilligungen von der Handwerksordnung mehr Existenzgründungen von Handwerksbetrieben zu ermöglichen. Ausnahmeregelungen gibt es neben der so genannten „Witwenregel“, bei handwerklichen Nebenbetrieben oder, wenn ein Meister als „technischer Betriebsleiter“ innerhalb einer GmbH eingestellt wird. Kritiker, zu denen unter anderen auch Wirtschaftsminister Werner Müller gehört, monieren allerdings, dass die Ausnahmeregelungen nur unter sehr engen Auflagen bewilligt werden. Angebracht wäre es daher, eine Lösung „aus einem Guss“ zu entwickeln, die klar definierte Kriterien herstellt und die starre, aus dem Mittelalter stammende Handwerksordnung reformiert.
Größeres Gewicht als die Bedenken der Koalition dürfte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom vergangenen Oktober haben, nach dem ausländische Handwerksbetriebe bei „kurzfristigen“ Tätigkeiten in Deutschland nicht in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen. Nach sechsjähriger Praxis im Ausland dürfen EU-Bürger ihre Dienstleistungen in Deutschland anbieten. Im Zuge der EU-Harmonisierung könnte die qualitativ unbestritten hochwertige, aber kosten- und zeitaufwändige deutsche Ausbildung schon bald als ein Wettbewerbsnachteil oder, wie der Bundesverband Unabhängiger Handwerker (BUH) glaubt, „Inländerhemmnis“ erweisen.
Auch in den Handwerkskammern mehren sich unterdessen die Stimmen, die das Verfahren zur Erteilung von Ausnahmebewilligungen entbürokratisieren wollen. Unbestritten ist auch, dass das Inhaberprinzip, nach dem nur der Besitzer mit Meisterbrief einen Betrieb leiten darf, bei der bald zu erwartenden Welle von Geschäftsübergaben gerade auch in der Baubranche eine Hürde bei der Firmenübergabe bedeuten wird. Hier sieht inzwischen auch der Bundesverband Mittelständische Wirtschaft (BMVW) dringenden Handlungsbedarf, um den „Stolperstein“ für die geforderte Existenz- Gründungswelle zu beseitigen. Die Bund-Länder-Kommission, die Reformvorschläge erarbeiten sollte, ist über unverbindliche Empfehlungen an die Verwaltungen bisher nicht hinausgekommen.
Die im BUH organisierten Handwerker ohne Meisterbrief sehen für sich jedenfalls nur eine Lösung: im Ausland Betriebe gründen und von dort aus ihre Leistungen in Deutschland anbieten.




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 W I R T S C H A F T S P O L I T I K
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Meisterförderung

Nach der Koalitionsvereinbarung von SPD und Grünen soll es künftig möglich sein, auch ohne Meisterbrief ein Handwerksunternehmen zu betreiben, wenn man sich bereit erklärt, innerhalb von 10 Jahren die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle zu schaffen, sprich den Meisterbrief zu erwerben. Diese Frist soll aber aus höchst schwammigen Gründen (Gesundheit, soziale Gründe oder „Gefahr für den Fortbestand“ des Unternehmens) nochmals weiter verlängert werden können. In der Praxis liefe eine solche Regelung ganz klar auf eine Abschaffung des Meisterbriefs hinaus.

Eine stichhaltige Begründung für die weitgehende Abschaffung des Meisterprinzips im Handwerk fehlt. Die oft wiederholte Behauptung, dass der Zugang zur Selbständigkeit im Handwerk durch das Erfordernis der Meisterprüfung erheblich erschwert werde, ist nachweislich falsch. Es gibt keinen Mangel an Meistern, vielmehr einen Bedarf an ordentlichen Rahmenbedingungen für Selbständige. Und die SPD ist fleißig dabei, diese Rahmenbedingungen deutlich zu verschlechtern: Das sog. Steuerentlastungsgesetz, die Ökosteuer, die Abschaffung der 630,- DM-Verträge oder das Gesetz zur Bekämpfung sog. Scheinselbständigkeit sind allesamt darauf ausgerichtet, Unternehmertum und wirtschaftliche Selbständigkeit erheblich zu behindern. Umso widersprüchlicher erscheint daher der untaugliche Versuch, durch eine Aushöhlung des Meisterprinzips im Handwerk angeblich mehr Selbständigkeit in Deutschland fördern zu wollen.

Unser duales System der beruflichen Qualifizierung, von der Gesellenprüfung bis zum Meisterbrief, gehört zu unseren entscheidenden Standortvorteilen und gilt weltweit als Vorbild. Es gibt keinen Grund, dieses bewährte System, das auf Subsidiarität aufbaut, auf der Eigenverantwortung von Betrieben, von Sozialpartnern, von Kammern und Verbänden, in Frage zu stellen. Unserem dualen System haben wir es ganz wesentlich zu verdanken, dass die Jugendarbeitslosigkeit bei uns deutlich niedriger liegt als bei unseren europäischen Nachbarn und in den USA.

Wir kommen zwar nicht umhin, Fehlentwicklungen zu korrigieren, wenn wir die Zukunftsfähigkeit Deutschlands insgesamt sichern wollen. Für die CDU steht jedoch fest: Am „großen Befähigungsnachweis“ in Form der Meisterprüfung wollen wir festhalten, da dieser Fachkundenachweis sehr wesentlich für die Qualität unserer Handwerksbetriebe bürgt und da diese Vorschrift einer umfassenden handwerklichen und kaufmännischen Prüfung auch dazu führt, dass die Insolvenzquote im Handwerk bedeutend geringer ist als in anderen Sparten.

Im internationalen Wettbewerb ist es für den Standort Deutschland wichtiger denn je, gut ausgebildete Handwerker, Techniker und Facharbeiter zu haben. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen akademisch und beruflich ausgebildeten Menschen ist dazu eine ganz entscheidende Voraussetzung. Wir brauchen nicht immer mehr Theoretiker, die wissen wie es geht, sondern ideenreiche Praktiker, die das Wissen in technische Produkte und Prozesse umsetzen können.

Mit der Verabschiedung eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) zum 1. Januar 1996 - kurz „Meister-Bafög“ - hat die frühere CDU-geführte Bundesregierung die Voraussetzung dafür geschaffen, dass im Jahresdurchschnitt rund 90.000 Personen an Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen teilnehmen können. Die meisten Geförderten sind zwischen 20 und 35 Jahre alt. Das zeigt, dass die finanziellen Hilfen des Meister-Bafög besonders von Nachwuchskräften genutzt werden. Nach Schätzungen werden etwa 20.000 Geförderte jährlich eine selbständige berufliche Existenz aufbauen. Damit können rund 60.000 neue Arbeitsplätze entstehen!

Rund 700.000 Unternehmer werden sich in den nächsten 10 Jahren zur Ruhe setzen. Der Mangel an qualifizierten Betriebsführern wirkt sich bedrohlich auf den reibungslosen Generationswechsel in den Unternehmen aus. Nur in jedem dritten Fall dürfte sich ein geeigneter Nachfolger noch im Familienkreis finden lassen. Allein im Handwerk stehen in den nächsten fünf Jahren rund 200.000 Betriebe zur Übergabe bereit, von denen mangels geeigneter Nachfolger rund 50.000 Betriebe und damit zugleich eine halbe Million Arbeitsplätze akut gefährdet sind.

Hier Abhilfe zu schaffen, die nötigen Qualifizierungen junger Leute zu erleichtern und attraktiv zu machen, unternehmerisch denkenden und handelnden Menschen den Weg in die Selbständigkeit zu ebnen, sollte Ziel der Regierung sein, um Arbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen. Mit der rot-grünen Politik werden die anstehenden gravierenden Probleme unserer mittelständischen Wirtschaft jedoch nicht gelöst. Es gibt deshalb allen Grund, das Meister-Bafög weiter auszubauen statt zu kürzen.

Durch die Aufwertung des AFBG würde ein mittelstandspolitisches Zeichen ersten Ranges gesetzt, die berufliche Perspektive vieler Menschen nachdrücklich verbessert, die Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung öffentlich anerkannt und die Gründungswelle deutlich beschleunigt. Der Bundestag hat im Oktober 1999 jedoch mit den Stimmen der Koalition einen Antrag der Unionsfraktion zu Verbesserungen des Meister-Bafög abgelehnt. Danach sollte die Förderung weiter ausgebaut werden, um so die berufliche Perspektive vieler Menschen zu verbessern und die dringend benötigten Betriebsgründungen zu beschleunigen.

Mit der Ablehnung unseres Antrages hat Rot-Grün wieder einmal eine Chance versäumt, die Rahmenbedingungen so zu optimieren, dass eine echte Gründungswelle in Gang kommt - zum Schaden vieler junger und tatkräftiger Menschen.


 © CDU-Bundesgeschäftsstelle

Meisterbrief - Grundlage für Qualitätsarbeit im Handwerk
Traublinger: Handwerkskammer ein Kompetenzzentrum

Qualifikation ist das A und O in unserer Zeit, so Präsident Heinrich Traublinger, MdL, anlässlich des 100-jährigen Bestehens der Handwerkskammer für München und Oberbayern. Dies gelte für Handwerksbetriebe ebenso wie für die Organisationen. Besonders wies er in diesem Zusammenhang auf den Großen Befähigungsnachweis hin. Der Meisterbrief sei und bleibe die unverzichtbare Grundlage für die Qualitätsarbeit der Handwerker und damit für die Erfolgsgeschichte dieses Wirtschaftszweiges im 20. Jahrhundert.

Ein reich dekorierter Meisterbrief in der Tradition alter Zünfte.Nur die Meisterfortbildung vermittle das fachliche Wissen und Können eines Handwerks sowie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Selbständigkeit. Sie ist zudem die tragfähige Basis, so Traublinger im Münchner Presse Club, für die Aufnahme und Nutzung neuen Wissens im Zuge des lebenslangen Lernens. Existenzgründer haben deshalb im Handwerk wesentlich größere Überlebenschancen als in den anderen Wirtschaftsbereichen. Die Beibehaltung des Befähigungsnachweises diene nicht der Abschottung im Wettbewerb. Vielmehr zeige auch der internationale Vergleich, dass mit ihm in Deutschland die Zahl der Selbständigmachungen im Handwerk doppelt so hoch liegt wie im europäischen Durchschnitt.

Der Präsident hob ausdrücklich die „starke Einbindung des Sachverstandes und des praktischen Know-how der Handwerker über das ehrenamtliche Engagement in den Kammergremien“ hervor. Dazu gehören übrigens zu einem Drittel auch die Arbeitnehmer. Die traditionell enge und fruchtbare Zusammenarbeit von Ehren- und Hauptamt werde durch die stetige Sicherung eines hohen Qualifikationsniveaus gefestigt und ausgebaut. Er schlug deshalb die Errichtung einer „Akademie des Ehrenamtes im Handwerk“ vor.