Zum Beruf des Zimmerers
Aufgaben und Tätigkeiten
Aufgaben:
Ihre Arbeiten sind Holzkonstruktionen und Holzbauten aller
Art, vom einfachen Dachstuhl bis
zur weitgespannten Halle in Holzleimbauweise.Die Zimmerer arbeiten z.B.im
Baugewerbe, in
Zimmereien, in der Fertighausindustrie, in Dachdeckereien, in Holzbe- und
-verarbeitungsbetrieben,
in Sägewerken uvm. Sie fertigen und errichten Holzkonstruktionen und Holzbauten
aller Art.
Tätigkeiten:
Holzkonstruktionen und Holzbauten aller Art gehören zum
Aufgabengebiet des Zimmmerers.
Dieses erstreckt sich von der einfachen Blockhütte bis zu kühnen
Ingenieur-Holzbauten. Der
Zimmerer errichtet Dachstühle, baut Treppen, Decken und komplizierte
Betonschalungen. Die
Entwicklung des Fertigbaues eröffnete für den Zimmerer ein weiteres modernes
Tätigkeitsfeld.
Die Herstellung von Fertighäusern, Schulen, Turnhallen, Kindergärten und
industriellen Anlagen
gewinnt auch für diesen Beruf immer mehr an Bedeutung.
Nach dem Berufsbild für das Zimmerer-Handwerk, das für die Ausbildung
hinausgeht und alle
Fertigkeiten und Kenntnisse enthält, die zu dem Beruf gehören, sind dem
Zimmerer folgende
wesentliche Aufgaben zuzurechnen:
1. Entwurf, Herstellung, Montage und Instandhaltung von Bauwerken und
Bauwerksteilen, Fertigbauwerken, Fertigbauwerksteilen und Treppen aus Holz
Holzwerk-und Trockenbaustoffen.
2. Herstellung und Montage von Verschalungen, Lattungen und Verkleidungen
aus Holz,
Holzwerk-und Trockenbaustoffen an Außenflächen mit allen funktionsbedingten
Schichten.
3. Außführung von Akustig-und Trockenbauarbeiten.
4. Ausführung von Tiefbauarbeiten für Hafen-, Wehr-und Wasserbauten, von
Gründungen und Rammungen sowie Pfahl-und Schwellenrosten.
5. Herstellungen und Zusammenbauen von Lehrgerüsten und Betonschalungen.
6. Herstellung und Aufstellung von Arbeits-und Schützgerüsten,
Einfriedungen und
Absperrungen.
7. Herstellung von Abfangungen und Absteifungen.
8. Durchführungen von Holzschutzarbeiten.
Ausbildungsvoraussetzungen
Eine bestimmte Schulbildung für die
anerkanntenAusbildungsberufe ist nicht gesetzlich
vorgeschrieben.
Die konkrete betriebliche Einstellungpraxis und die Einstellungsbedingungen sind
unterschiedlich. Es ist auf alle Fälle zweckmäßig,sich rechtzeitig darüber
zu informieren. Wird
der spätere Besuch einer Fach- oder Fachhochschule zwecks Weiterbildung
angestrebt, so ist der
Realschulabschluss oder ein entsprechender Bildungsweg förderlich bzw.
notwendig
Künftige Zimmerer sollten technisches Verständnis haben, sollten gesund,
schwindelfrei und
körperlich gewandt sein. Räumliches Vorstellungsvermögen, schnelle
Auffassungsgabe und
Handgeschick sind in diesem Beruf notwendige Eingangsvoraussetzungen.
Ausbildung
Dauer
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung in der
Bauwirtschaft beträgt die Ausbildung bis
zum Abschluss der zweiten Stufe 36 monate. In die Ausbildung sind längere
Zeiten
überbetrieblicher Ausbildung eingebaut. Die überbetriebliche Unterweisung
erarbeitet die
Grundlagen, leistet Kleinarbeit, gewährleistet die Breite und Tiefe der
Ausbildung und deckt alle
einbezogenen Randgebiete ab, die Anwendung der so erarbeiteten Grundlagen und
der Aufbau
auf dem systematischen und exemplarisch Gelernten, das praktische Üben,
Vertiefen und
Festigen fällt in die Zuständikeit der Betriebe. Eine individuelle Kürzung
der Ausbildungszeit ist
möglich, wenn zu erwarten ist, daß der Auszubildene das Ausbildungsziel in der
gekürzten Zeit
erreicht.Einem Kürzungsantrag wird in der Regel stattgegeben, wenn der
Jugendliche eine
weiterführende Schule über die Pflichtschulzeit hinaus besucht und den
Schulbesuch erfolgreich
abgeschlossen hat.
Inhalt
Das erste Ausbildungsjahr für alle Ausbildungsberufe der
Bauwirtschaft ist nach einem
einheitlichen Ausbildungsplan durchzuführen. Es umfaßt die berufliche
Grundbildung im
Berufsfeld Bautechnik und vermittelt neben Grundfertigkeiten und -kenntnissen
einen Überblick
über die Aufgaben und Tätigkeiten der Bauberufe. Dieses erste Jahr wird
gegliedert in 20
Wochen Berufsschulunterricht in Blockform und in 12 Wochen betriebliche Praxis
mit
anteiligem Urlaub. Es wird in einigen Bundesländern als Berufsgrundschuljahr (
bzw.
Berufsgrundbildungsjahr) durchgeführt.
Im zweiten Jahr der ersten Stufe wird berufliche Fachbildung vermittelt, die
sich aufteilt in 13
Wochen überbetriebliche und 39 Wochen betriebliche Ausbildung. Der
Berufsschulunterricht
wird auch im zweiten Jahr nach Möglichkeit in Blockform erteilt. Im zweiten
Jahr findet bereits
eine Schwerpunktausbildung in Zimmererarbeiten statt. Die zweite Stufe, die auf
den Bereich
Ausbau aufbaut, ist der besonderen Fachbildung zum Zimmerer und der
betrieblichen
Spezialisierung vorbehalten. Die Verordnung sieht für diesen Abschnitt noch
eine vierwöchige
überbetriebliche Ausbildung vor, nach deren Abschluß die
Facharbeiter-(Gesellen-) Prüfung
steht.
Weiterbildung
Dem Zimmerer steht der Weg zu einer über den Beruf
hinausgehenden Weiterbildung offen. Er
kann staatlich geprüfter Bautechniker werden (Voraussetzung: Gesellenprüfung,
2 Jahre Praxis,
Besuch einer Technikerschule, Dauer der Ausbildung: 4 Halbjahre), sich zum
geprüften
Bauleiter weiterbilden lassen (Voraussetzung: bestandene Meisterprüfung,
Eineinhalbjahre
Praxis, Besuch der Bauleiterschule, Dauer der Ausbildung: 2 Halbjahre) oder zum
Diplom-
Inginieur (Fachhochschule) aufsteigen, wenn er die Energie aufbringt, die
Fachhochschulreife
für den Besuch einer Fachhochschule (Studiendauer: 6 Semester) nachzuholen.
Für alle Weiterbildungsmöglichkeiten besteht bei entsprechender Voraussetzung
eine finanzielle
Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) durch das zuständige
Arbeitsamt oder nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) durch die örtliche
Kommunalverwaltung. Die Stiftung
für Begabtenförderung im Handwerk gewährt Zuschüsse zum Besuch von Fach-und
Fachhochschulen oder sonstigen berufsfördernden Einrichtungen.