Zum Beruf des Zimmerers
 

Aufgaben und Tätigkeiten
 

Aufgaben:

Ihre Arbeiten sind Holzkonstruktionen und Holzbauten aller Art, vom einfachen Dachstuhl bis
zur weitgespannten Halle in Holzleimbauweise.Die Zimmerer arbeiten z.B.im Baugewerbe, in
Zimmereien, in der Fertighausindustrie, in Dachdeckereien, in Holzbe- und -verarbeitungsbetrieben,
in Sägewerken uvm. Sie fertigen und errichten Holzkonstruktionen und Holzbauten aller Art.
 

 


Tätigkeiten:

Holzkonstruktionen und Holzbauten aller Art gehören zum Aufgabengebiet des Zimmmerers.
Dieses erstreckt sich von der einfachen Blockhütte bis zu kühnen Ingenieur-Holzbauten. Der
Zimmerer errichtet Dachstühle, baut Treppen, Decken und komplizierte Betonschalungen. Die
Entwicklung des Fertigbaues eröffnete für den Zimmerer ein weiteres modernes Tätigkeitsfeld.
Die Herstellung von Fertighäusern, Schulen, Turnhallen, Kindergärten und industriellen Anlagen
gewinnt auch für diesen Beruf immer mehr an Bedeutung.
Nach dem Berufsbild für das Zimmerer-Handwerk, das für die Ausbildung hinausgeht und alle
Fertigkeiten und Kenntnisse enthält, die zu dem Beruf gehören, sind dem Zimmerer folgende
wesentliche Aufgaben zuzurechnen:
 1. Entwurf, Herstellung, Montage und Instandhaltung von Bauwerken und
                Bauwerksteilen, Fertigbauwerken, Fertigbauwerksteilen und Treppen aus Holz
                Holzwerk-und Trockenbaustoffen.
 2. Herstellung und Montage von Verschalungen, Lattungen und Verkleidungen aus Holz,
                Holzwerk-und Trockenbaustoffen an Außenflächen mit allen funktionsbedingten
                Schichten.
 3. Außführung von Akustig-und Trockenbauarbeiten.
 4. Ausführung von Tiefbauarbeiten für Hafen-, Wehr-und Wasserbauten, von
                Gründungen und Rammungen sowie Pfahl-und Schwellenrosten.
 5. Herstellungen und Zusammenbauen von Lehrgerüsten und Betonschalungen.
 6. Herstellung und Aufstellung von Arbeits-und Schützgerüsten, Einfriedungen und
                Absperrungen.
 7. Herstellung von Abfangungen und Absteifungen.
 8. Durchführungen von Holzschutzarbeiten.
 

 



 
 
Ausbildungsvoraussetzungen

Eine bestimmte Schulbildung für die anerkanntenAusbildungsberufe ist nicht gesetzlich
vorgeschrieben.
Die konkrete betriebliche Einstellungpraxis und die Einstellungsbedingungen sind
unterschiedlich. Es ist auf alle Fälle zweckmäßig,sich rechtzeitig darüber zu informieren. Wird
der spätere Besuch einer Fach- oder Fachhochschule zwecks Weiterbildung angestrebt, so ist der
Realschulabschluss oder ein entsprechender Bildungsweg förderlich bzw. notwendig
Künftige Zimmerer sollten technisches Verständnis haben, sollten gesund, schwindelfrei und
körperlich gewandt sein. Räumliches Vorstellungsvermögen, schnelle Auffassungsgabe und
Handgeschick sind in diesem Beruf notwendige Eingangsvoraussetzungen.
 

 


Ausbildung
 

Dauer

Nach der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft beträgt die Ausbildung bis
zum Abschluss der zweiten Stufe 36 monate. In die Ausbildung sind längere Zeiten
überbetrieblicher Ausbildung eingebaut. Die überbetriebliche Unterweisung erarbeitet die
Grundlagen, leistet Kleinarbeit, gewährleistet die Breite und Tiefe der Ausbildung und deckt alle
einbezogenen Randgebiete ab, die Anwendung der so erarbeiteten Grundlagen und der Aufbau
auf dem systematischen und exemplarisch Gelernten, das praktische Üben, Vertiefen und
Festigen fällt in die Zuständikeit der Betriebe. Eine individuelle Kürzung der Ausbildungszeit ist
möglich, wenn zu erwarten ist, daß der Auszubildene das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit
erreicht.Einem Kürzungsantrag wird in der Regel stattgegeben, wenn der Jugendliche eine
weiterführende Schule über die Pflichtschulzeit hinaus besucht und den Schulbesuch erfolgreich
abgeschlossen hat.
 

Inhalt

Das erste Ausbildungsjahr für alle Ausbildungsberufe der Bauwirtschaft ist nach einem
einheitlichen Ausbildungsplan durchzuführen. Es umfaßt die berufliche Grundbildung im
Berufsfeld Bautechnik und vermittelt neben Grundfertigkeiten und -kenntnissen einen Überblick
über die Aufgaben und Tätigkeiten der Bauberufe. Dieses erste Jahr wird gegliedert in 20
Wochen Berufsschulunterricht in Blockform und in 12 Wochen betriebliche Praxis mit
anteiligem Urlaub. Es wird in einigen Bundesländern als Berufsgrundschuljahr ( bzw.
Berufsgrundbildungsjahr) durchgeführt.
Im zweiten Jahr der ersten Stufe wird berufliche Fachbildung vermittelt, die sich aufteilt in 13
Wochen überbetriebliche und 39 Wochen betriebliche Ausbildung. Der Berufsschulunterricht
wird auch im zweiten Jahr nach Möglichkeit in Blockform erteilt. Im zweiten Jahr findet bereits
eine Schwerpunktausbildung in Zimmererarbeiten statt. Die zweite Stufe, die auf den Bereich
Ausbau aufbaut, ist der besonderen Fachbildung zum Zimmerer und der betrieblichen
Spezialisierung vorbehalten. Die Verordnung sieht für diesen Abschnitt noch eine vierwöchige
überbetriebliche Ausbildung vor, nach deren Abschluß die Facharbeiter-(Gesellen-) Prüfung
steht.

 


Weiterbildung

Dem Zimmerer steht der Weg zu einer über den Beruf hinausgehenden Weiterbildung offen. Er
kann staatlich geprüfter Bautechniker werden (Voraussetzung: Gesellenprüfung, 2 Jahre Praxis,
Besuch einer Technikerschule, Dauer der Ausbildung: 4 Halbjahre), sich zum geprüften
Bauleiter weiterbilden lassen (Voraussetzung: bestandene Meisterprüfung, Eineinhalbjahre
Praxis, Besuch der Bauleiterschule, Dauer der Ausbildung: 2 Halbjahre) oder zum Diplom-
Inginieur (Fachhochschule) aufsteigen, wenn er die Energie aufbringt, die Fachhochschulreife
für den Besuch einer Fachhochschule (Studiendauer: 6 Semester) nachzuholen.
Für alle Weiterbildungsmöglichkeiten besteht bei entsprechender Voraussetzung eine finanzielle
Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) durch das zuständige Arbeitsamt oder nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) durch die örtliche Kommunalverwaltung. Die Stiftung
für Begabtenförderung im Handwerk gewährt Zuschüsse zum Besuch von Fach-und
Fachhochschulen oder sonstigen berufsfördernden Einrichtungen.